Chemiewaffenkonvention

Mitgliedstaaten der Chemiewaffenkonvention
  • Unterzeichnet und ratifiziert
  • Beigetreten
  • Unterzeichnet, aber nicht ratifiziert
  • Nicht unterzeichnet
  • Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen
    Kurztitel: Chemiewaffenkonvention
    Titel (engl.): Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of Chemical Weapons and on their Destruction
    Abkürzung: CWK
    Datum: 3. September 1992
    Inkrafttreten: 29. April 1997
    Fundstelle: UN-Dok 24
    Vertragstyp: Multinational
    Rechtsmaterie: Waffenkontrollvertrag
    Unterzeichnung: 65 Staaten
    Ratifikation: 193 Staaten

    Deutschland: 12. August 1994[1]
    Österreich: 17. August 1995[2]
    Schweiz: 10. März 1995[3]
    Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

    Die Chemiewaffenkonvention (kurz CWK; auch Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ, CWC) ist ein internationales Übereinkommen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, das Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen verbietet. Die Langbezeichnung lautet Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen. Manchmal wird die Konvention auch kürzer als Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen bezeichnet. Es trat am 29. April 1997 in Kraft.

    1. Chemiewaffenübereinkommen – Betroffene. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aufgerufen am 20. Januar 2024.
    2. Regierungsvorlage zum Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz. S. 9.
    3. Chemiewaffenübereinkommen. auf Fedlex, aufgerufen am 20. Januar 2024.

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